Neues Wärmegesetz in Kraft
(Auszüge aus der aktuellen Broschüre des BUM)
Das Wärmegesetz trat am 1. Januar 2009 in Kraft. Fortan muss grundsätzlich bei allen Neubauten, die nach diesem Datum errichtet werden, das Wärmegesetz beachtet werden. Wer allerdings vor dem 1. Januar 2009 noch einen Bauantrag gestellt oder eine Bauanzeige erstattet hat, muss keine erneuerbaren Energien nutzen. Hier gilt die Übergangsfrist. Dennoch empfiehlt es sich auch hier, auf erneuerbare Energien zu setzen. Zum einen hilft der verantwortungsvolle Umgang mit Ressourcen allen, vor allem den Kindern. Zum anderen lohnt es sich angesichts der steigenden Öl- und Gaspreise auch aus wirtschaftlicher Sicht.
Wen verpflichtet das Gesetz?
Eigentümer von Gebäuden, die neu gebaut werden, müssen ihren Wärmebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien decken. Diese Nutzungspflicht trifft alle Eigentümer, egal ob Private, Staat oder Wirtschaft. Das gilt auch dann, wenn die Immobilie vermietet wird. Dabei können alle Formen von erneuerbaren Energien genutzt werden. Wer keine erneuerbaren Energien einsetzen will, kann andere klimaschonende Maßnahmen ergreifen: Eigentümer können z. B. ihr Haus stärker dämmen, Wärme aus Fernwärme beziehen oder Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) nutzen.
Fördermöglichkeiten der Bundesregierung ausschöpfen
Das bestehen Marktanreizprogramm (MAP), ein Förderinstrument der Bundesregierung erhält nun mehr Geld. Die Mittel werden auf bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr aufgestockt. Das bedeutet mehr Planungssicherheit für Investoren und neue Anreize für Modernisierung im Gebäudebestand. Gefördert werden grundsätzlich alle, die freiwillig erneuerbare Energien für die Wärmeversorgung nutzen.
Welche erneuerbaren Energien können genutzt werden?
Als erneuerbare Energien erkennt das Wärmegesetz
- Solare Strahlungsenergie,
- Biomasse,
- Geothermie und
- Umweltwärme
an. Keine erneuerbare Energie im Sinne des Wärmegesetzes ist Abwärme. Sie kann jedoch ebenfalls genutzt und als Ersatzmaßnahme anerkannt werden.
Jeder Eigentümer eines neuen Gebäudes muss seinen Wärmeenergiebedarf – abhängig von der konkret genutzten Energiequelle – zu einem bestimmten Anteil mit regenerativen Energiequellen decken.
- Bei solarer Strahlungsenergie zu mindestens 15 %,
- Biogas zu mindestens 30 % und
- Bei allen anderen Fällen zu mindestens 50 %.
Um den effizienten und umweltfreundlichen Einsatz der erneuerbaren Energiequellen zu gewährleisten, stellt das Wärmegesetz zusätzliche Anforderungen an die technologische Nutzung der Energie, die der besten verfügbaren Technik entsprechen.
Können die Maßnahmen kombiniert werden?
Das Wärmegesetz ermöglicht den Verpflichteten einen breiten Handlungsspielraum. Es soll individuelle, kostengünstige Lösungen ermöglichen und die Entwicklung neuer Technologien fördern. Jeder Gebäudeeigentümer kann verschiedene erneuerbare Energien miteinander kombinieren. So kann z. B. ein Sonnenkollektor mit Holzpellets ergänzt werden. Auch Ersatzmaßnahmen können untereinander und mit dem Einsatz erneuerbarer Energien kombiniert werden.
Bevor man sich jedoch für eine technische Lösung und dem Einsatz erneuerbarer Energien entscheidet, sollte die Fachkompetenz eines Energieberaters einbezogen werden. Zunächst einmal muss der Wärmebedarf ermittelt werden. Eine gute Planung ist währen der Projektierung das A und O.
Die Nutzungspflicht ist zwar auf den ersten Blick teuer, aber auch günstig zugleich. Die hohen Investitionskosten rechnen sich über die Jahre betrachtet und können durch staatliche Förderungen wie dem Marktanreizprogramm (MAP) noch erheblich gesenkt werden.
Wir stehen Ihnen für weitere Informationen jederzeit gern zur Verfügung.
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Steigende Energiekosten erfordern Energiespar-Maßnahmen (Januar 2009)
Wenn der Verbraucher einen Beitrag zu mehr Energieeffizienz leisten soll, ist die Transparenz seiner Energiekosten ein erster wichtiger Schritt. Wie erreicht man diese Transparenz? Wie lassen sich z. B. in Gebäuden die Energiekosten senken, und welche Maßnahmen müssen ergriffen werden? Diese Themen werden sehr unterschiedlich diskutiert und leider oft auch sehr inkompetent. Die Interessenlage der Betroffenen spielt dabei keine unwesentliche Rolle - Hauseigentümer, Mieter bzw. Käufer von Immobilien sind verunsichert. Das muss sich ändern!
Vor allem besteht Unsicherheit darüber, zu welchen Einsparungsmaßnahmen Hausbesitzer schon heute verpflichtet sind und welche Auskünfte sie den Mietern oder potenziellen Käufern von Immobilien zur energiewirtschaftlichen Qualität des Objektes geben müssen.
Investitionen in geeignete Energiesparmaßnahmen bringen langfristig Erfolg, die sich in bare Münze auszahlen.
Seit dem 1. Oktober 2007 ist die Energieeinsparverordnung in Kraft. Sie legt anzustrebende Werte für Wärmedämmung und Heizugstechnik fest und verpflichtet Hauseigentümer, zukünftig einen Energieausweis vorzulegen. Wenn der Energieausweis nun aussagt, dass das Gebäude die energiewirtschaftlichen Anforderungen nicht erfüllt, besteht dringend Handlungsdbedarf, um zu verhindern, dass die Betriebskosten zu hoch werden. Das erschwert die Vermietung bzw. den Verkauf. Meistens muss das Haus zumindest teilsaniert werden, damit es vergleichsweise den Anforderungen der Energieeinsparverordnung besser gerecht wird. Dazu bedarf es einer qualifizierten Energieberatung. Deren Ziel ist es, neben einer Bestandsaufnahme des Gebäudes zunächst Möglichkeiten und Wege zur energiewirtschaftlichen Verbesserung aufzuzeigen. Diese Beratung unterscheidet sich ganz deutlich von verkaufsorientierten Beratungen, die z. B. Baumärkte anbieten, da diese nur pauschale Lösungen für Einzelmaßnahmen parat haben. Deren Inhalt täuscht oft über das zu erreichende Ergebnis hinweg. Mitunter sind die Investitionen sogar wirkungslos oder führen möglicherweise zu Bauschäden. Zeit und Geld sind verschwendet.
Die Profi-Net Genossenschaft verfügt über qualifizierte Energieberater und Architekten, die zugleich Fachwissen über Bauplanung und Ausführung vorweisen können. Sie erfassen die Bausubstanz und die Anlagentechnik Ihres Gebäudes, analysieren Schwachstellen und zeigen Verbesserungsmöglichkeiten auf. Sie berechnen die Rentabilität der Maßnahmen, so dass Sie die wirtschaftlchen Ergebnisse klar erkennen und Entscheidungen treffen können. Außerdem informieren die Energieberater über Fördermöglichkeiten, die für Sie in Frage kommen. Und wenn Sie es wünschen, erhalten Sie auch Unterstützung bei der Realisierung aller Maßnahmen. Sie haben die Wahl: Alle Leistungen aus einer Hand oder sie lassen nur die Bauarbeiten bis zur Fertigstellung fachkundig begleiten.
Fragen Sie uns. Wir sind für Sie da!
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